Wird ein Zahnersatz nötig, kann der Gang zum Zahnarzt teuer werden. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen beim Zahnersatz nur mehr einen befundbezogenen Festzuschuss. Die tatsächlichen Kosten für Implantate, Brücken, Inlays oder Kronen sind damit aber bei weitem nicht abgedeckt. Sogar die kieferorthopädische Behandlung von Minderjährigen wird meist nicht mehr zu 100% von den gesetzlichen Kassen übernommen. Bezahlt wird meist nur noch eine Basisbehandlung, die aber praktisch so nicht umsetzbar ist. Sämtliche Zusatzleistungen wie Zahnspange ohne Metalllegierung, Kronen oder Implantate in Zahnfarbe werden über private Rechnung abgerechnet (siehe www.zahnzusatzversicherungen.de). Fast keine kieferorthopädische Behandlung oder Zahnersatz können noch über die Regelversorgung komplett abgerechnet werden. Im Klartext heißt dies: der Versicherte erhält für seine Behandlung lediglich einen Festzuschuss, sämtliche weitere Kosten muss dieser aus eigener Tasche bezahlen.
Wann Zusatzversicherung abschließen?
Lässt man die kieferorthopädische Behandlung für Minderjährige mal aussenvor, lohnt auch bei der Zahnzusatzversicherung bereits ein Abschluss vor dem 40. Lebensjahr. Umso jünger der Antragssteller bei Vertragsabschluss ist, desto niedriger auch der Monatsbeitrag. Beim Abschluss sollte aber auch unbedingt auf die passende Tarifauswahl geachtet werden, denn Zahnzusatzversicherung ist nicht gleich Zahnzusatzversicherung. Auch bei den Tarifen gibt es individuelle Leistungen. In der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wird seit 2012 genau geregelt, was die gesetzlichen Krankenkassen noch in der Regelversorgung bezahlen. Diese Gebührenordnung ist für Versicherte nicht ohne Bedeutung, denn alle Kosten die diese Regelversorgung überschreiten, müssen vom Versicherten bezahlt werden. Hier kommt aber auch noch das sogenannte Bonusheft ins Spiel. Wird ein Zahnersatz erforderlich ist ein gut geführtes Bonusheft bares Geld wert. Können regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen über das Bonusheft nachgewiesen werden, steigt der Zuschuss zum Zahnersatz. Schon nach fünf Jahren lückenlos geführtem Bonusheft gibt es zusätzliche Leistungen der Krankenkasse und nach 10 Jahren lückenlos geführtem Heft nochmals mehr. Eine Härtefallregelung bei geringem Einkommen kann den Festzuschuss zudem erhöhen. Diese Leistungen haben allerdings Einschränkungen. So gehören etwa Inlays oder Implantate nicht zur Regelversorgung und werden somit auch nicht bezuschusst. Über die gesetzlichen Krankenkassen ist also nur die Grundversorgung sichergestellt.
Zahnzusatzversicherung äußerst sinnvoll
Wie in den Bezeichnungen Grundversorgung oder Regelversorgungen schon erkennbar ist, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nur die Basisversorgung. Genau an diesem Aspekt setzt die Zahnzusatzversicherung an. Eine Zahnzusatzversicherung lohnt nicht nur im hohen Alter. Es ist schnell passiert, man beißt auf etwas Hartes und schon bricht ein Schneidezahn ab. Die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkasse greift hier nicht. Auch eine beginnende Parodontitis oder eine Wurzelentzündung können zu einem Zahnverlust führen. Die gesetzliche Krankenkasse trägt hier die Kosten für die Zahnarztrechnung nicht. Eine gute Zahnzusatzversicherung leistet in verschiedenen Bereichen Hilfe, dazu zählen vor allem Zahnkronen, Zahnbrücken, Teilkronen, Inlays, Zahnprothesen, Stiftzähne sowie die Reparaturen daran. Der Eigenanteil bei diesen Leistungen ist enorm hoch. Aber auch bei Teilbereichen für Füllungen, etwa Komposit oder Kunststoff greif die gesetzliche Krankenkasse nicht. Ebenfalls können Leistungen bei Wurzelbehandlungen, chirurgischen Behandlungen, Parodontalbehandlungen oder Aufbissschienen oder Schienenbehelfe von den gesetzlichen Krankenkassen überhaupt nicht oder nur teilweise erbracht werden. Wichtig ist darauf zu achten, dass die meisten Versicherungen nach Abschluss des Vertrages nicht gleich greifen. Die meisten Zusatzversicherungen haben eine Wartezeit von meist drei Monaten bis hin zu acht Monaten. In dieser Wartezeit werden keine Leistungen aus der Versicherung gewährt.
Wie teuer ist eine Zahnzusatzversicherung?
Diese Frage lässt sich generell nicht beantworten. Dies hängt von vielen Faktoren ab. Etwa den gewählten Leistungen, vom Versicherungsunternehmen und dem Alter bei Versicherungsbeginn. Eine gute Zahnzusatzversicherung erstattet die Kosten im Zahnbereich meist komplett. Dies ist umso wichtiger, dass die neue Gebührenordnung für Zahnärzte nur noch die wirtschaftlich günstige Behandlung erstattet. Die Bedeutung Regelleistung umfasst hierbei nur die Grundversorgung. Dabei erhalten beispielsweise Zahnkronen von Kauflächen keinen zahnfarbenen Überzug mehr und die hinteren Zahnkronen müssen sogar ganz ohne eine Verblendung eingesetzt werden. Auch edelmetallene Legierungen sowie auch Goldkronen sind im Leistungskatalog nicht vorgesehen.
Für gesetzlich Versicherte wichtig zu wissen, vor der Behandlung muss durch den Zahnarzt ein sogenannter Heil- und Kostenplan erstellt werden. Hier werden die voraussichtlichen Kosten für die Behandlung sowie die jeweilige Eigenbeteiligung des Patienten abgeschätzt. In diesem Heil- und Kostenplan werden alle erforderlichen Maßnahmen zusammen mit den anfallenden Kosten aufgeführt. Auf dem Markt gibt es zahlreiche unterschiedliche Angebote. Kinder können meist schon für einen Monatsbeitrag von zwei bis fünf Euro versicherten werden und auch Angebote für Erwachsene ab 5 Euro im Monat sind erhältlich. Diese günstigen Zusatzversicherungen übernehmen aber meist nur einen geringen Teil der Leistungen. Für eine gute Zahnzusatzversicherung müssen je nach Alter bei Vertragsabschluss kosten zwischen zehn bis zwanzig Euro für ein Kind und zwischen 20 und 60 Euro im Monat für einen Erwachsenen einkalkuliert werden. Wobei auch beachtet werden muss, dass hier die Varianten „ohne und mit Altersrückstellungen“ möglich sind. Bei Verträgen ohne Altersrückstellung steigen die Beiträge alle fünf bis zehn Jahre. Bei Tarifen ohne Altersrückstellung steigen die Beiträge nicht wesentlich an.
(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)