Das Ersetzen von Zähnen ist eine kostspielige Sache. Denn gesetzliche Krankenkassen zahlen nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten die für eine Krone, Inlay oder ein Implantat anfallen. Die Kassen zahlen für alle Leistungen nur einen Festzuschuss, den Mehrbetrag legen Patienten selbst obendrauf.

Das Geld der Krankenkasse fliesst auch nur, wenn der Zahnarzt vorher einen Heil- und Kostenplan erstellt und diesen an die Krankenversicherung weiterleitet. Erst wenn die Kasse den Plan genehmigt, fliessen die Zuschüsse.

Für die Mehrkosten bekommt der Patient eine Rechnung vom Zahnarzt.

Wer die hohen Zusatzkosten abpuffern möchte, kann das mit einer privaten Zahnzusatzversicherung tun. Diese übernimmt je nach Qualität des Vertrages bis zu 100% der Mehrkosten. Allerdings liegt bei diesen Zusatztarifen der Teufel im Detail. Denn die Leistungen von verschiedenen Zahnversicherungen liegen weit auseinander. Selbst teure Tarife bieten teilweise nur ausreichende Leistungen. Versicherer verschleiern gekonnt die tatsächlichen Leistungen Ihrer Versicherungen, so dass der Kunden nur schlecht vergleichen kann. Hier finden Sie dazu ein schönes Rechenbeispiel, indem dargestellt wird, dass eine Versicherung die 100% Kosten übernimmt am Ende weniger auszahlt als eine Versicherung die nur 40% Kostenerstattung gewährleistet. Aufgrund der unübersichtlichen Tarifstruktur von Zahnzusatzversicherungen ist es ratsams sich immer eine Beispielerstattung vorrechnen zu lassen und ausführliche Tests zu Rate zu ziehen, wie z.B. die Tests von Stiftung Warentest. Dort werden Zahnversicherungen ausführlich getestet.

Denn wer einmal eine Versicherung gewählt hat, tut gut daran diese auch eine Weile zu behalten. Grund dafür ist, dass die Versicherungen nur Behandlungen zahlen die noch nicht bekannt waren bei Versicherungsabschluss. Alle Krankheiten, die vor Abschluss der Versicherung bestanden, werden nicht bezahlt. Dazu muss bei den meisten Versicherungen der behandelnde Zahnarzt einen ausführlichen Fragebogen ausfüllen, in dem der aktuelle Behandlungsstand festgehalten wird. Die Zusatzversicherung orientiert sich an diesen Angaben und übernimmt nur Kosten für Behandlungen die in dem Fragebogen nicht erwähnt werden.

Sprich: Wer bereits einen Behandlungsbedürftigen Zahn hat braucht nicht auf die Kostenübernahme zu hoffen. Nur für gesunde Zähne, die nach Abschluss der Versicherung erst krank werden und behandelt werden müssen, werden die Kosten erstattet.

Daher macht es Sinn eine einmal „ergatterte“ Versicherung auch zu behalten, denn die zukünftig behandlungsbedürftigen Zähne werden dann kostenseitig übernommen. Was nicht heisst, dass von einem Wechsel zu einem günstigeren oder besseren Versicherer abzuraten ist. Jedoch sollte man genau aus obigen Gründen darüber nachdenken, bevor man eine bestehende Zahnzusatzversicherung kündigt, denn man fängt beim neuen Versicherer bei Null an.

Weitere gute Quellen zum Thema:
http://www.versicherungsvergleiche-kostenlos.net/zusatzkrankenversicherung.html

Von Fastner

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