Zahnarzt Ulm wurde verurteilt nachdem er einen Patienten angeklagt hat, der nicht rechtzeitig seine Rechnungen begleichen konnte.
Der Patient ließ sich beim Zahnarzt in Ulm behandeln und unterschreibt, dass er alle anfallenden Kosten für die Behandlung übernehmen und bezahlen wird. In diesem Fall zahlt er jedoch nicht. Der Zahnarzt bleibt auf zwei Rechnungen sitzen und er zeigt den Patienten an. Insgesamt fehlen dem Arzt nur ein paar hundert Euro, doch er sieht es als Betrug. Als er die klage eingereicht hatte, wurde er selber wegen Verletzung der Privatgeheimnisse verklagt. Der Arzt legte Einspruch ein und der Fall ging vor das Gericht. Referenzurteile gab es bisher noch nicht, doch der Zahnarzt aus Ulm kam mit seiner Klage nicht durch. Seine Strafe beläuft sich auf 6000 Euro.