Die richtige Zahnpflege trägt wesentlich dazu bei, Ihre Zähne langfristig vor Karies und weiteren Zahnerkrankungen zu schützen. Krankenkassen unterstützen Kinder und Erwachsene. Um Mund-, Zahn- und Kiefererkrankungen frühzeitig zu erkennen, empfiehlt sich für Kinder und Erwachsene der wiederholte Besuch beim Zahnarzt für mindestens zweimal im Jahr. Informieren Sie sich, welche Leistungen Ihre Krankenkasse übernimmt. Informationen zur Zahnvorsorge für Kinder und Erwachsene sowie zur Erstattung von Aufwendungen durch eine Krankenkasse gibt es hier.

Welche Vorsorge für Kinder gehört zur Kassenleistung?

Zum 1. Juli 2019 trat eine neue gesetzliche Leistung zur Vorbeugung von Karies bei Kleinkindern in Kraft. Daraufhin haben Kinder im Alter von 6 bis 34 Monaten Anspruch auf drei weitere Früherkennungsuntersuchungen. Diese Zeiten fallen mit der U-Prüfung zusammen.

Zwischen dem 3. und 6. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die üblichen drei zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen. Ab dem 1. Juli 2019 können Kinder unter 6 Jahren insgesamt sechs Prüfungen ablegen. Ab dem 6. bis 18. Lebensjahr wird halbjährlich ein Krankenkassen-Check durchgeführt. Dazu gehört auch die Fissurenversiegelung der beiden bleibenden Backenzähne vor den Weisheitszähnen. Zusätzlich haben Kleinkinder unter 33 Monaten Anspruch darauf, ihren Zahnschmelz alle sechs Monate mit Fluoridlack zu härten. Gruppenprävention gibt es auch für Kindergartenkinder und Schulkinder unter 11 Jahren. Hier üben die Kinder unter professioneller Anleitung das richtige Zähneputzen, erhalten Ernährungstipps und werden angeleitet, die richtige Mundhygiene zu Hause zu üben.

Welche Vorsorge für Erwachsene bezahlt die Krankenkassen?

Wenn Sie volljährig und gesetzlich krankenversichert sind, können Sie alle sechs Monate kostenlos zum Arzt gehen. Die Zahnsteinentfernung erfolgt einmal im Jahr und wird von der Krankenkasse übernommen. Holen Sie sich einen Parodontal Screening Index (PSI), der alle zwei Jahre erstellt wird. Sie haben einen Rechtsanspruch auf diese drei Dienste.

Der Zweck der Tests besteht darin, Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls eine weitere Behandlung einzuleiten. Ein Zahnarzt untersucht nach und nach alle Zähne. Das Zahnschema wird erfasst, in dem herausgefunden wird, welche Zähne fehlen, welche überkront, gefüllt oder ersetzt werden müssten. Zahnärzte achten auch auf Veränderungen der Mundschleimhaut, Verfärbungen, Zahnfleischtaschen, Zunge und Zahnstein. Es ist empfehlenswert, diese Untersuchungen in Ihrem Bonusheft auszufüllen, um bei späterem Bedarf an Zahnersatz höhere pauschale Zuschüsse von Ihrer Krankenkasse zu bekommen.

Seit 2004 werden die Indikatoren für die Parodontitis-Früherkennung von den Krankenkassen übernommen. Ihr Zahnarzt misst mit einer kleinen Spezialsonde die Zahnfleischtaschen in Ihrem Ober- und Unterkiefer. Dieses Vorgehen erlaubt eine Einschätzung, ob eine Parodontitisbehandlung vorliegt.
Die Zahnsteinentfernung ist bedeutend, da Zahnstein das Zahnfleisch reizt und Entzündungen verursacht. Aus einer Zahnfleischentzündung (medizinisch für Gingivitis) kann sich eine Zahnhalteapparatentzündung (medizinisch für Parodontitis) entwickeln.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von Simon