Ein Arztbesuch mit kleinen, noch heranwachsenden Menschen, stellt für die Eltern stets eine Herausforderung dar. Besonders beim Zahnarzt ist höchste Sensibilität gegenüber den Kindern gefragt. Ab dem 3. Lebensjahr wird in den meisten Fällen zu einem Besuch beim Kinderzahnarzt geraten.
Am Tag des Termins empfiehlt es sich, die Zeit vor dem Besuch ganz locker und entspannt zu gestallten. Erzählen Sie Ihrem Kind ausführlich und in Ruhe, wes Grundes dieser Besuch so wichtig ist. Wurde bisher auf die regelmäßige Zahnpflege geachtet und weist der tägliche Speiseplan keine allzu säurehaltige Nahrung auf, dann wird der Zahnarzt dies zufrieden nickend zur Kenntnis nehmen. Klagt Ihr Kind über Zahnweh, können Sie Ihrem Nachwuchs versichern, dass der Kinderzahnarzt helfen wird und den Schmerz beseitigt. Somit ist vorab eine positive Atmosphäre geschaffen und vermittelt Vorfreude auf ein neues Erlebnis im Leben Ihres Kindes.
Beim Kinderzahnarzt in der Praxis
Mit frisch geputzten Zähnen und guter Laune betritt Ihr Kind dann die Zahnarztpraxis und nimmt den typischen Geruch einer Dentalpraxis wahr. Die Zahnärzte und deren Mitarbeiter sind in der Regel sehr einfühlsam, besonders den jüngsten Patienten gegenüber. Getrost können Sie dem Arzt/ der Ärztin von nun an das Reden überlassen, welche dann auch schon mal einen kleinen Scherz zur Entspannung machen. Fühlt sich Ihr Kind dann immer noch nicht wohl, ob der neuartigen Umgebung hilft da das gut bewährte Händchenhalten. Um Ihr Kind nicht zu überfordern, vereinbart der Arzt bei größerem Behandlungsaufwand dann mehrere Termine. Weitere Infos finden sie beispielsweise unter https://www.zahnarzt-drseidel.de/.
Nach dem Besuch
Lassen Sie Ihr Kind erzählen, was es eben beim Arzt alles erlebt hat. Loben Sie Ihren Nachwuchs, wie tapfer und heldenhaft sich dieser verhalten hat. Festigen Sie damit eine positive Assoziation zum Zahnarzt bei Ihrem Kinde. Nun hat sich Ihr Kleiner/ Ihre Kleine eine Belohnung verdient. Ob Sie diese als Überraschung ganz am Ende planen oder schon vorab versprechen, bleibt Ihnen überlassen.
(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)