In diesen Tagen konzentriert sich das Gesundheitsministerium auf das Behandlungsverhalten der Zahnärzte im Land. Der Grund hierfür sind die Beanstandungen von Privatpatienten. Immer wieder war in den vergangenen Wochen von den verschiedensten Versorgungslücken beim Zahnarztbesuch die Rede. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bestätigte jedoch, dass einzelne Zahnärzte keinesfalls zu einer Behandlung gezwungen werden können.
Die Probleme beziehen sich in diesen Tagen auf Privatversicherte, die nur über einen Basistarif verfügen. Der Basistarif wurde in diesem Jahr als Alternative für die zahlreichen Versicherten eingeführt und gleicht in Hinblick auf die Leistungen dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Kassen. Das Verhalten der Zahnärzte in Deutschland sei nach Experteneinschätzungen jedoch sehr unterschiedlich. Gerade in der Region um Stuttgart scheint es sich bei dem Basistarif um eine echte Problemvariante zu handeln. So erklärten sich bisher von 500 von insgesamt 6500 Zahnärzten zur Durchführung einer Behandlung bereit. Der Anteil ist demnach sehr gering.