Beratungsgespräch beim Zahnarzt

Ein wesentlicher Aspekt beim Zahnarzt ist die Zahngesundheitsvorsorge

Termine sollten möglichst eingehalten werden

Lange Wartezeiten mag wohl kein Patient. Eine gut organisierte und zeitlich auf die Patientenwünsche abgestimmte Terminvergabe und Behandlung kann allerdings nur erfolgen, wenn auch die Patienten sich an die Vereinbarung halten und pünktlich in die Praxis kommen.

Feststellung des Zahnstatus

Die normalen Zeitspannen zwischen den Zahnarztterminen liegen im Bereich von sechs bis zwölf Monaten, weshalb meist erst ein Zahnstatus erstellt wird. Das heißt, dass der Zahnarzt die Zähne anschaut und wenn es sein muss, jeden einzelnen Zahn überprüft. Die hierbei erkennbaren Veränderungen bespricht er im Anschluss an die Untersuchung mit seinen Patienten. Ein häufiger auf fehlende Mundhygiene zurückzuführender Befund ist Karies. Nachdem der Zahnarzt den befallenen Zahn gründlich von Zahnbelag befreit und die kariöse Stelle entfernt hat, wird er das Zahnloch mit einer Füllung verschließen. Welche Füllung er nehmen soll, kann der Patient entscheiden, wenn er sich bereit erklärt, den Differenzbetrag zur Kassenleistung privat zu begleichen. Dies gilt insbesondere für Goldinlays und Keramikinlays.

Beratungsgespräch beim ZahnarztAls ein weiteres, oft anzutreffendes Problem gilt die angehende Zahnfleischentzündung (Gingivitis). Solange keine Schmerzen auftreten, werden oftmals Hinweise wie vereinzeltes Zahnfleischbluten oder gerötetes und eventuell schon etwas geschwollenes Zahnfleisch beim Zähneputzen übersehen. Hier ist in jedem Fall eine Verbesserung der Mundhygiene erforderlich. Da allerdings die Zahnzwischenräume durch normales Zähneputzen mit Zahnbürste und Zahnpasta kaum erreicht werden können und selbst mithilfe der Zahnseide das Reinigungsergebnis auf Dauer nicht optimal ist, kann in den meisten Fällen nur professionelle Zahnreinigung, so der Zahnarzt in Heilbronn, das gewünschte Ergebnis, die möglichst lange Gesunderhaltung der Zähne, unterstützen.

Parodontitis als Folge einer nicht behandelten Gingivitis

Eine nicht beachtete Gingivitis und eine daraus resultierende verschlimmernde, mangelhafte Mundhygiene haben zur Folge, dass sich aufgrund der Bakterieninfiltration und der permanenten Entzündungssituation eine Parodontitis entwickelt. Diese chronische Krankheitsform führt im fortgeschrittenen Stadium zur Zerstörung des Zahnhalteapparates und gilt als die häufigste Ursache für den Verlust der Zähne. Deshalb ist es zwingend erforderlich, sich frühzeitig für eine Parodontosebehandlung zu entscheiden, die Schmerz befreiend in örtlicher Betäubung erfolgt.

Krankenkassenleistungen bei einer Parodontosebehandlung

 Die Behandlung muss vor Beginn bei der Krankenkasse beantragt werden. Neben dem Antrag verlangt die Kasse einen Heil- und Kostenplan der Arztpraxis zur Prüfung und Genehmigung. Als weitere Voraussetzung vor der eigentlichen Parodontosebehandlung empfiehlt der Zahnarzt eine gründliche und professionelle Zahnreinigung. Diese wird allerdings nicht von der Krankenkasse übernommen, sondern ist als zahnärztliche Privatleistung selbst zu begleichen, ebenso wie die parodontalchirurgischen Methoden zur Regeneration und Rekonstruktion von Gewebe und Knochen.
(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

 

Von Simon

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