Bereitschaftsdienst
Quelle: Flickr.com @ nathanaelvolke

Genau wie für den Allgemeinarzt, so hat der kassenärztliche Dienst auch eine Bereitschaft für zahnärztliche Notfälle einzurichten.

Besonders am nach Praxisschluss oder Wochenende, wie Feiertagen ist der Zahnarzt in Bereitschaft die einzige Möglichkeit seinem Leiden Abhilfe zu schaffen. Oft weiß man vor Schreck gar nicht, welche Praxis den Notdienst anbietet. Hilfreich ist das Nachblättern im örtlichen Mitteilungsblatt oder der Tageszeitung. Auf den ersten Seiten findet man ein Verzeichnis mit den aktuellen Bereitschaftsdiensten jede Woche neu vergeben werden. Außerdem ist es ratsam, sich vor Aufsuchen der Praxis telefonisch anzumelden. Ist das Blatt nicht zur Hand, kann man sich auch im Internet informieren. An die 10 Euro Praxisgebühr sollte man denken. War man in dem Quartal noch nicht in zahnärztlicher Behandlung gewesen, wird die Praxisgebühr eingefordert. Man sollte den Besuch bei akuten Schmerzen auf jeden Fall nicht herauszögern. Eine schnelle Behebung der Ursache verhindert oft Schlimmeres.

Von admin

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