In Göppingen wurde jetzt ein Zahnarzt wegen Erpressung verurteilt. Er hatte Geldsorgen und deswegen seinen Vermieter für mehrere Stunden lang festgehalten und ihn mit einer Pistole bedroht.

Das Urteil war klar und deutlich, denn der Zahnarzt muss nun für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Ulm nun festgelegt. Mitte September hatte er sein Urteil entgegen nehmen müssen wegen schwerer räuberischer Erpressung. Der Staatsanwalt hatte sogar noch mehr gefordert, denn er wollte sechseinhalb Jahre für den Zahnarzt haben. Der Verteidiger hingegen hat dreieinhalb Jahre Haft nur gefordert. Das Gericht hat demnach einen Mittelweg eingeschlagen. Der 59-Jährige hat offen gestanden, dass er sein Opfer überfallen hat. Seine Schulden lagen bei 48.000 Euro und er wollte mit der Erpressung eine Pfändung verhindern. Natürlich darf der Zahnarzt seinen Beruf auch nicht mehr ausüben. Der Vermieter sollte dem Mann 20.000 Euro überweisen und das Geld als Darlehen betrachten.

Von admin

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