Vorsorgepass für Zähne bei Kindern in Sachsen

Der Vorsorgepass soll als Mittel zur Vorbeugung von Karieserkrankungen bei Kleinkindern dienen.

Der Pass wurde von der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege Sachsen erarbeitet. Er wird in Sachsen den Eltern nach der Geburt ihres Kindes übergeben. Vor allem bei den Jüngsten soll er die Eltern dazu anhalten, auf die richtige Pflege der Zähne einzugehen. Denn immer noch fünfzehn Prozent der dreijährigen Kinder haben bereits Karies. Die Zahnärzte nennen vor allem das Dauernuckeln als Ursache dafür. Als Dauernuckeln bezeichnet man das ständige Trinken von zucker- oder stark säurehaltigen Getränken. Der Pass dient wie das gelbe Kinder-Untersuchungsheft zur etappenweisen ärztlichen Kontrolle des Kindes. Damit er lückenlos ist, macht er die regelmäßigen Besuche des Kindes beim Zahnarzt notwendig. Darin werden die Untersuchungen bis zum 12. Lebensjahr des Kindes festgehalten. Er funktioniert im Grunde wie das Bonusheft der Krankenkassen. Welches jährlich vom Zahnarzt abgestempelt wird.

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